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Das Abkommen zum IBP (September 2007)

Die Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Deutschland ist Aufgabe der Länder. Für die Umsetzung im Elbeästuar sind die drei Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verantwortlich.

 

Um bei der Umsetzung der beiden Richtlinien im Elbeästuar ökologische und wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen, haben die drei Länder im September 2007 mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Hamurg Port Authority ein Abkommen geschlossen


Mit dem Abkommen haben die Vertragspartner auf der Rechtsgrundlage des Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie die Erstellung eines gemeinsamen integrierten Bewirtschaftungsplans für das Elbeästuar vereinbart. Dieser soll die Maßnahmenplanungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Handlungserfordernisse zur Sicherung und Wiederherstellung der natürlichen Dynamik der Tideelbe und die wirtschaftlichen Nutzungen des Elbeästuars berücksichtigen.         
 

Möchten Sie das Abkommen lesen? Hier können Sie es herunterladen.

Naturschutz-Netzwerk NATURA 2000
Freie und Hansestadt Hamburg Niedersachsen Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Schleswig-Holstein Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Hamburg Port Authority
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