Wozu braucht man einen integrierten Bewirtschaftungsplan?
Ein integrierter Bewirtschaftungsplan ist dazu da, die notwendigen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für ein Natura 2000-Gebiet zu erarbeiten und zusammenzustellen. Die Behörden wollen dabei die Eigentümer und Bewirtschafter intensiv einbeziehen und die Maßnahmen soweit wie möglich im Einvernehmen mit allen Beteiligten festlegen und danach umsetzen.
Auf welcher Rechtsgrundlage wird der integrierte Bewirtschaftungplan erstellt?
Grundlagen für den integrierten Bewirtschaftungsplan sind Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie sowie Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie.
Welche Grundregeln sollen bei der integrierten Bewirtschaftungsplanung beachtet werden?
Welche Inhalte hat der integrierte Bewirtschaftungsplan?
Es gibt keine rechtlich verbindlichen Vorgaben über den Inhalt oder den Umfang des integrierten Bewirtschaftungsplans. Er wird aus einem Grundlagenteil und einem Maßnahmenteil bestehen. Darin wird zuerst beschrieben, welche Arten und Lebensraumtypen den besonderen ökologischen Wert des Gebiets ausmachen und wie die daraus abgeleiteten konkretisierten Erhaltungsziele für das Gebiet aussehen. Kern des integrierten Bewirtschaftungsplans ist die Beschreibung der Maßnahmen, die notwendig sind, um das Gebiet mit seinen Arten und Lebensräumen in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren bzw. diesen wieder herzustellen.
Für welche Gebiete wird der integrierte Bewirtschaftungsplan erstellt?
Der integrierte Bewirtschaftungsplan für das Elbeästuar bezieht sich auf alle Natura 2000-Gebiete zwischen dem Wehr bei Geesthacht und der Elbmündung. Gebiete, die zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer gehören, werden dort beplant und sind daher ausgenommen.
Wer erstellt den integrierten Bewirtschaftungsplan für das Elbeästuar?
Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung von Natura 2000 tragen in Deutschland die Bundesländer. Der integrierte Bewirtschaftungsplan für das Elbeästuar wird gemeinsam von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung, dem niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume erarbeitet. Darüber hinaus sind die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes und die Hamburg Port Authority direkt eingebunden.
Wie läuft die Erstellung ab?
Mit der öffentlichen Auftaktveranstaltung am 27. Februar 2008 wurde der Planungsprozess länderübergreifend eingeläutet. Hier wurde die interessierte Öffentlichkeit über die Planungsinhalte und den Planungsablauf informiert.
Die Erarbeitung des Plans erfolgt über eine hamburgisch/schleswig-holsteinische und eine niedersächsische Planungsgruppe. Die Planungsfortschritte der beiden Planungsgruppen werden über eine länderübergreifend besetzte Arbeitsgruppe miteinander verzahnt.
Wie kann ich mich an der Umsetzung von Natura 2000 beteiligen?
Hierfür gibt es viele Möglichkeiten:
Wo kann ich die Ergebnisse der integrierten Bewirtschaftungsplanung einsehen?
Während des Planungsprozesses wird die umfassende Information aller Beteiligten über die Planungsgruppen gewährleistet. Darüber hinaus wird es Informationsveranstaltungen, Newsletter für die breitere Öffentlichkeit zu Zwischenergebnissen der integrierten Bewirtschaftungsplanung geben.
Nach der Fertigstellung ist der Plan in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bei den zuständigen Naturschutzbehörden einsehbar.