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Anlass & Ziele

Der integrierte Bewirtschaftungsplan ist das wichtigste Instrument zur Planung und Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für ein Natura 2000-Gebiet. Er dient der Bewirtschaftung des gesamten Gebietes und hat verschiedene Funktionen. Neben der Erfüllung der Pflichten der FFH-RL soll er auch dazu dienen, Rechtssicherheit herzustellen und konsensorientierte Lösungen zu finden. Dies erleichtert FFH-Verträglichkeitsprüfungen und schafft größere Planungssicherheit für die Umsetzung von Projekten durch Gebietskörperschaften sowie öffentliche und private Vorhabensträger. Außerdem erleichtert der Bewirtschaftungsplan die Festlegung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen.

Die im integrierten Bewirtschaftungsplan vorgesehenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen haben nach Art. 2 Abs. 3 der FFH-Richtlinie den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Das bedeutet, die Bewirtschaftung des Gebietes nicht einseitig zum Nachteil der jetzigen und künftigen Gebietsnutzer einzuschränken, sondern vielmehr die Ansprüche der gefährdeten Arten und Lebensräume mit den Erfordernissen einer nachhaltigen umfassenden, also auch wirtschaftlichen Entwicklung im Natura 2000-Gebiet abzustimmen und zu vereinen. Grundsätzlich sollen jedoch alle im Natura 2000-Gebiet derzeit betriebenen und geplanten Aktivitäten nicht zu relevanten (erheblichen) Beeinträchtigungen der für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungs- und Entwicklungszielen führen. Das heißt, die Pläne und / oder Projekte dürfen das Gebiet weder verschlechtern noch einer Verbesserung (Entwicklung) hinderlich sein. 

 

In die Bewirtschaftungsplanung für das Elbeästuar werden die entsprechenden Planungen für die europäischen Vogelschutzgebiete integriert.

 

Ziele der integrierten Bewirtschaftungsplanung für das Elbeästuar:

  •  Verknüpfung der Natura 2000-bezogenen Ziele mit den Nutzungsinteressen
  • Benennung von Maßnahmen zur Erreichung der naturschutzfachlichen Ziele
  • Definition/Abgrenzung von zulässigen Unterhaltungsmaßnahmen
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Erhöhung der Planungssicherheit

 

 

 

 

Naturschutz-Netzwerk NATURA 2000
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