Die Erarbeitung des integrierten Bewirtschaftungsplans erfolgte in verschiedenen Schritten. Zunächst wurden Projektstruktur und Vorgehensweise länderübergreifend vereinbart. Danach wurde inhaltlich gearbeitet.
Um die verschiedenen Belange zu identifizieren, wurden im Rahmen der Planungsgruppenarbeit Fachbeiträge der einzelnen Nutzergruppen erstellt. Dazu gehörte auch der (weitaus umfangreichste) Fachbeitrag Natura 2000, der eine Bestandsaufnahme der Natura 2000-relevanten Arten und Habitate sowie die für sie notwendigen Landschaftsstrukturen, die Festlegung von Erhaltungs- und Entwicklungsprioritäten und schließlich auch einen Maßnahmeplan umfasst.
Die übrigen Fachbeiträge bestehen aus einer Darstellung der Nutzerbelange und -ziele für das Elbeästuar sowie einer Stellungnahme zum Fachbeitrag Natura 2000.
Nach einer Auswertung der Fachbeiträge erfolgte die Entwicklung eines gemeinsamen Zielkonzepts und eines konsensualen Maßnahmenplans für den integrierten Bewirtschaftungsplan.
Weitere Informationen zur Vorgehensweise der niedersächsischen Planungsgruppe finden Sie hier.
Basis des Fachbeitrags Natura 2000: Ansatz von ökologischen Funktionsräumen
Die Natura 2000-Kulisse des Elbeästuars setzt sich aus verschiedenen Schutzgebieten zusammen, die innerhalb des Netzes Natura 2000 ein „Sub-Netzwerk“ mit privilegierten Wechselbeziehungen bilden.
Zur nachhaltigen Erhaltung des Ökosystems kommen den einzelnen Schutzgebieten des Netzwerkes „Elbeästuar“ Aufgaben zu, die sich aus ihren spezifischen Funktionen aus der Sicht des gesamten Ästuars ergeben.
Ein in sich stimmiges Schutzgebietsmanagement kann daher nur schutzgebietsübergreifend erfolgen. Daher wurde das Elbeästuar gedanklich in sogenannte ökologische Funktionsräume unterteilt. Die Funktionsräume stellen Abschnitte der Elbe dar, die aus der Sicht von Natura 2000 durch eine bestimmte Ausprägung der Lebensgemeinschaft gekennzeichnet sind und daher für die Erhaltung und Entwicklung des gesamten Ästuars eine bestimmte Funktion erfüllen. Die Funktionsräume lösen sich im Längsverlauf der Elbe ab. Sie sind länderübergreifend definiert und umfassen sowohl die Wasserbereiche als auch die angrenzenden Landflächen der Natura 2000-Gebiete.
Ziel des Natura 2000-Managements für das sich ständig wandelnde Elbeästuar ist es, positive Effekte seiner Dynamik zu fördern und negative Folgen zu vermeiden. Positive und negative Veränderungen sollen nach Möglichkeit innerhalb des betroffenen Funktionsraums gefördert bzw. bewältigt werden.
Es werden sieben Funktionsräume unterschieden:
1 Natura 2000-Gebiete in der limnischen Tideelbe zwischen Hamburg
und Geesthacht,
2 Verbindungskorridore Stromelbe, Norder- und Süderelbe im Hamburger
Hafen,
3 Natura 2000-Gebiete vom Mühlenberger Loch bis Lühesand-Nord,
4 Natura 2000-Gebiete von Lühesand bis Brokdorf /Freiburg,
5 Natura 2000-Gebiete von Brockdorf /Freiburg bis zur Grenze des
Nationalparks „Schleswig-holsteinisches Wattenmeers“,
6 Natura 2000-Gebiete des Mündungstrichters (Brunsbüttel bis
Cuxhaven / Friedrichskoogspitze),
7 Natura 2000-Gebiete der limnischen Nebenflüsse ohne deren
Mündungstrichter.
Beispiel für die Ästuardynamik:
Elbmündung 1960 Elbmündung 2000
Integration naturschutzexterner Belange
1. Bestandsaufnahme:
Wegen der Komplexität der anstehenden Fragen ist ein gemeinsames Verständnis der Prozesse und aller Belange im Elbeästuar notwendig. Daher war eine Bestandsaufnahme des Elbeästuars auch aus Sicht der Nutzerbelange erforderlich. Diese findet sich in den verschiedenen Fachbeiträge (s.o.).
2. Abstimmung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen:
Gemäß Art. 6 Abs. FFH-RL stellt der integrierte Bewirtschaftungsplan Maßnahmen dar, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der schutzwürdigen Lebensraumtypen und Arten im Elbeästuar zu bewahren oder wiederherzustellen. Diese Maßnahmen sollen auch die wirtschaftlichen, infrastrukturellen und regionalen Aspekte ausgewogen berücksichtigen. Sie wurden daher im Rahmen der Planungsgruppenarbeit mit den betroffenen Interessengruppen entwickelt und diskutiert.
3. Konflikte, offene Probleme:
Konflikte sollten so weit wie möglich gelöst werden. Sofern Probleme oder Konflikte auftraten, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht lösbar waren, wurden diese und etwaige sich abzeichnende Lösungswege im integrierten Bewirtschaftungsplan dargestellt.
Aufgaben des integrierten Bewirtschaftungsplans:
Der integrierte Bewirtschaftungsplan ersetzt nicht die Entwicklungsvorstellungen auf lokaler Ebene, sondern ergänzt sie um die Betrachtung der Rolle des „Einzelnen" für die Erhaltung und Entwicklung des „Ganzen". Dementsprechend macht er auch Vorschläge zur Koordinierung derjenigen Natura 2000-bezogenen Aktivitäten, die ein konzertiertes Vorgehen über die Grenzen der einzelnen Gebiete hinaus erfordern.
Der integrierte Bewirtschaftungsplan stellt damit auch ein Instrument der Informations- und Wissensvermittlung zwischen den Ebenen des gesamten Ästuars und den lokalen Akteuren und damit eine wesentliche Arbeitshilfe vor Ort dar.
Der integrierte Bewirtschaftungsplan soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden vor Ort in die Lage versetzen, die Belange, die sich aus der Zugehörigkeit zum Natura 2000-Netzwerkes „Elbeästuar“ ergeben, vor Ort zu vertreten, indem er Antworten auf folgende Fragen formuliert:
1. Zu welchem Funktionsraum gehört das jeweilige Schutzgebiet bzw. ein
im Zuständigkeitsbereich liegender Teilraum eines Schutzgebiets?
Der integrierte Bewirtschaftungsplan definiert Maßnahmen, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der schutzwürdigen Lebensraumtypen und Arten im Elbeästuar zu bewahren oder wiederherzustellen. Neben den naturschutzfachlichen Zielen werden auch die wirtschaftlichen, infrastrukturellen und regionalen Aspekte ausgewogen berücksichtigt.